IN NOTFÄLLEN
Leider haben sich im Bereich der Notfallversorgung der Kliniken im Ulmer/ Neu-Ulmer Stadtgebiet Änderungen ergeben. Für unsere Kunden gilt weiterhin die Notfallhandy Nummer unserer Praxis
(0172 1 57 58 81)
Ich bitte um Verständnis wenn ich gerade am Wochenende oder Nachts zurückrufen muss (manchmal sitzt man im Kino oder im Theater und will erst rausgehen....)
Deshalb ist es immer sehr wichtig dass auf der Mailbox die Nummer hinterlassen wird.
Die Tierärzteschaft der Donaustädte haben sich um eine Notdienstregelung bemüht und diese auch auf die Beine gestellt.
Wenn Sie also einen Notfall mit ihrem Tier haben und bei uns niemand erreichen und auch auf Rückruf nicht warten können ist die
Notfallnummer für den Ulmer Raum die
0700 12 16 16 16.
Da wir nicht die Möglichkeit für chirugische Notoperationen bei uns in der Praxis haben, kann es allerdings immer noch sein dass sie bei einem Notfall bei Nacht oder am Wochenende bis in die Kliniken fahren müssen, da diese rund um die Uhr besetzt und in der Lage ist, alle größeren Operationen durchzuführen.
NOTFALLKLINIKEN:
AniCura Babenhausen
Alpenstraße 27
87727 Babenhausen
Tel. 083334005
AniCura Ravensburg
Zuppingerstraße 10/1
88231 Ravensburg
Tel. 0751-7912570
Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia GmbH
Tel. 0751 / 363140
Bitte beachten Sie daß im Notdienst höhere Gebühren anfallen werden als zur normalen Sprechzeiten.
Info zur Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten
Liebe Tierbesitzer,
aus aktuellem Anlass hier ein kurzes Statement zum Thema Abgabe von rezeptpflichtigen
Medikamenten:
Seit Januar 2022 gibt es im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einige neue Regularien bezüglich der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten:
- der Tierarzt/die Tierärztin muss das Tier ordnungsgemäß untersucht haben, muss eine Diagnose gestellt haben und das passende Medikament ausgewählt haben.
- die abgegebene Menge darf den ermittelten Bedarf nicht überschreiben.
- Prophylaktische, rezeptpflichtige Medikamente (z. B. Wurmmittel, Flohmittel etc.) dürfen nur dann abgegeben werden, wenn das Tier in der Praxis bekannt ist und die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Es kann einfach nicht sein, dass wir permanent zur Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten aufgefordert werden (Antibiotika, Schmerzmittel, Ohrmedikamente, Augentropfen, Hormonpräparate etc.) ohne dass wir das Tier überhaupt untersucht und diagnostiziert haben.
Nur weil der Hund/die Katze vor Monaten oder Jahren ähnliche Probleme hatte, rechtfertigt das nicht die Abgabe dieser Medikamente.
Und auch für die Abgabe von Antiparasitenmitteln & Sonstigen Medikamente jeder Art gilt, dass die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurück liegen darf. Diese Präparate sind nämlich auch rezeptpflichtig!
Wir möchten Sie alle bitten, diese Vorgaben zu akzeptieren.
